Liegen alle formalen Voraussetzungen für eine Eintragung vor, werden Sie vom zuständigen Landesgericht zur Zertifizierungsprüfung geladen.
Die Prüfung besteht aus vier Teilen und dauert ca. 3–4 Stunden:
• Juristischer Fragebogen (Definitionen und Abkürzungen, auf Deutsch)
• Übersetzen (schriftlich) in beide Richtungen
• Dolmetschen vom Blatt (mündlich) in beide Richtungen
• „Simulierte Gerichtsverhandlung“ mit Dolmetschung in beide Richtungen
Seit 2021 gibt es die befristete Zulassung für ausschließlich mündliche Tätigkeiten (ohne Beglaubigungsbefugnis) gem. § 14 Z 5a SDG („Gerichtsdolmetscher:in light“). Dabei entfällt der Prüfungsteil „Übersetzen in beide Richtungen“.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Zulassungsvoraussetzungen“.