Wenn Sie sich für die interessante Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher:in entschlossen haben, erkundigen Sie sich beim Präsidenten des Landesgerichtes Ihres Sprengels, welche Unterlagen Ihrem Prüfungsansuchen anzuschließen sind (z. B. Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf, Meldebestätigung, Diplomzeugnisse, Heiratsurkunde bei Namensänderung, Referenzen bzw. Praxisnachweise, Passbilder).
Das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) sieht als Eintragungsvoraussetzung vor:
- Nachweis über eine 1-jährige Berufstätigkeit als Übersetzer:in und Dolmetscher:in in den letzten drei Jahren vor der Eintragung bei abgeschlossenem Studium der Translationswissenschaft (mindestens 240 ECTS) oder eines (Postgraduate-)Universitätslehrgangs (mindestens 60 ECTS) in den Prüfungssprachen
- Nachweis über eine 3-jährige Berufstätigkeit als Übersetzer:in und Dolmetscher:in den letzten fünf Jahren vor der Eintragung ohne abgeschlossenes Studium der Translationswissenschaft in den Prüfungssprachen
Bitte beachten Sie, dass für Absolventen eines im (v. a. Nicht-EU-)Ausland abgeschlossenen translationswissenschaftlichen Studiums in den Prüfungssprachen der Nostrifizierungsbescheid seitens des zuständigen Bildungsministeriums erforderlich ist.