GERICHTSDOLMETSCHER:IN WERDEN

ANTRAGS- UND Prüfungsgebühr

Die Antragsgebühr (dh Gebühr für den Antrag bei Gericht) beträgt bis auf Widerruf EUR 78,–.

Die Prüfungsgebühr beträgt bis auf Widerruf EUR 400,–, und zwar ohne Unterschied, ob Sie zu allen Prüfungsteilen antreten oder nur die „Light-Prüfung“ ablegen. 

Falls Sie überlegen, sich für mehrere Sprachen zertifizieren zu lassen, ist es erforderlich, für jede Sprache eine eigene Prüfung abzulegen.

Im Fall eines spätestens drei Tage vor Beginn der Prüfung erklärten Rücktritts wird ein Viertel der Prüfungsgebühr zurückgezahlt. Gleiches gilt, wenn Bewerber:innen durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis am rechtzeitigen Erscheinen gehindert waren und dies binnen 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses bescheinigen. Andernfalls ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten.