GERICHTSDOLMETSCHER:IN WERDEN

Rezertifizierung

Die Zertifizierung und die daraufhin erfolgte Eintragung in die Liste der Gerichtsdolmetscher:innen ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahrenab dem Zeitpunkt der Eintragung für die jeweilige Sprache befristet und kann auf Antrag um jeweils fünf weitere Jahre verlängert werden.

Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der Nachweis der regelmäßigen Tätigkeit für Gerichte und Behörden sowie der Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen. 

Für den Antrag auf Rezertifizierung können Sie dieses Muster verwenden.

Der ÖVGD veranstaltet regelmäßig dementsprechende Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz und online.