NÜTZLICHE INFORMATIONEN

ALLGEMEINES

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigen Gerichtsdolmetscher:innen mit der Beglaubigungsklausel, seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext.

 

Beglaubigte Übersetzungen für Österreich


Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um amtliche Dokumente handelt, die den österreichischen Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden müssen.

Einige Beispiele hierfür sind:

 

  • private Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Führerschein etc.)
  • Zeugnisse, Diplome, Berufsnachweise etc.
  • Gerichtsurteile
  • Firmenbuchauszüge, Jahres- und Geschäftsberichte etc.
  • Verträge, Notariatsakte etc.