GERICHTSDOLMETSCHER:IN WERDEN

ANFORDERUNGEN DES BERUFS

Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen, die hohe professionelle Qualifikationen aufweisen, sind für das Justizsystem unentbehrlich. Für die Tätigkeit erforderlich sind:

  • einwandfreie Kenntnisse der Hochsprache (Deutsch und Fremdsprache in Hinsicht auf Grammatik, Syntax und Orthographie, d. h. mind. Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen), sowie Jargon und Dialekt
    •    Kenntnisse der Grundzüge des Rechts- und Gerichtswesens Österreichs sowie jener Länder, in denen die betreffende Sprache Amtssprache ist. 
    •    Beherrschung der Rechts- und Wirtschaftsterminologie in beiden Sprachen
    •    gründliche Kenntnis der Terminologien anderer Fachgebiete wie z. B. Medizin, Technik u. Ä.
    •    Beherrschung der gängigen Übersetzungs- und Dolmetschtechniken aus dem Deutschen in die Fremdsprache als auch aus der Fremdsprache ins Deutsche (z. B. Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen, Simultan-/Flüsterdolmetschen). Eine Beschränkung auf nur eine Richtung ist nicht möglich.
    •    Anwendung von äußerster Sorgfalt, Genauigkeit und Richtigkeit. Gerichtsdolmetscher:innen sind Urkundspersonen und bei mangelhaften Sprachdienstleistungen kann eine Haftungsklage drohen.
    •    Einhaltung des Berufs- und Ehrenkodex
    •    Pflicht zur Ausübung der Tätigkeit. Wiederholte Weigerungen, einer Ladung nachzukommen oder einen Auftrag auszuführen, können die Streichung der Eigenschaft als Gerichtsdolmetscher:in zur Folge haben.