GERICHTSDOLMETSCHER:IN WERDEN
Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen, die hohe professionelle Qualifikationen aufweisen, sind für das Justizsystem unentbehrlich. Für die Tätigkeit erforderlich sind:
- einwandfreie Kenntnisse der Hochsprache (Deutsch und Fremdsprache in Hinsicht auf Grammatik, Syntax und Orthographie, d. h. mind. Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen), sowie Jargon und Dialekt
• Kenntnisse der Grundzüge des Rechts- und Gerichtswesens Österreichs sowie jener Länder, in denen die betreffende Sprache Amtssprache ist.
• Beherrschung der Rechts- und Wirtschaftsterminologie in beiden Sprachen
• gründliche Kenntnis der Terminologien anderer Fachgebiete wie z. B. Medizin, Technik u. Ä.
• Beherrschung der gängigen Übersetzungs- und Dolmetschtechniken aus dem Deutschen in die Fremdsprache als auch aus der Fremdsprache ins Deutsche (z. B. Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen, Simultan-/Flüsterdolmetschen). Eine Beschränkung auf nur eine Richtung ist nicht möglich.
• Anwendung von äußerster Sorgfalt, Genauigkeit und Richtigkeit. Gerichtsdolmetscher:innen sind Urkundspersonen und bei mangelhaften Sprachdienstleistungen kann eine Haftungsklage drohen.
• Einhaltung des Berufs- und Ehrenkodex
• Pflicht zur Ausübung der Tätigkeit. Wiederholte Weigerungen, einer Ladung nachzukommen oder einen Auftrag auszuführen, können die Streichung der Eigenschaft als Gerichtsdolmetscher:in zur Folge haben.