Mitglied werden

Vorteile

Wir laden Sie ein, Mitglied im Österreichischen Verband der allgemein beeideten und gerrichtlich zertifizierten Dolmetscher:innen (ÖVGD) zu werden.

Der ÖVGD vertritt die Interessen der österreichischen Gerichtsdolmetscher:innen gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden und setzt sich für die Anliegen von Gerichtsdolmetscher:innen ein.

Als Mitglied haben Sie folgende Vorteile:

  • Als ordentliches Mitglied werden Ihre Kontaktdaten im nach Sprachen geordneten Verzeichnis der Gerichtsdolmetscher:innen auf der ÖVGD-Website geführt.
  • Der Verband unterstützt Sie bei Gebührenfragen und anderen berufsspezifischen Problemen.
  • Über das E-Mail-Forum, in den sprachspezifischen Arbeitsgruppen und/oder in den Bundesländergruppen können Sie sich mit Kolleg:innen Ihrer Sprache austauschen und sich auch mit anderen Gerichtsdolmetscher:innen vernetzen.
  • ÖVGD-Mitglieder können unentgeltlich rechtliche Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.
  • An den Fortbildungsveranstaltungen des ÖVGD aber auch anderer Berufsverbände im In- und Ausland können Sie zu vergünstigten Konditionen teilnehmen.
  • ÖVGD-Mitglieder können bei Abschluss eines Lizenzvertrages das Verbandslogo auf ihrer Website und auf ihrer Korrespondenz verwenden.
  • Im Mitgliederbereich der ÖVGD-Website, der nur Mitgliedern zugänglich ist, finden Sie nützliche Informationen und Unterlagen, wie Gebührenformulare, Leitfäden, udgl.
  • Als ÖVGD-Mitglied erhalten Sie regelmäßig den Newsletter und das Mitteilungsblatt, in denen Sie die neuesten Informationen zu wichtigen Berufsfragen finden.

Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.

Bitte senden Sie die Beitrittserklärung samt DSGVO-Einwilligungserklärung  ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Post an den ÖVGD. 

MITGLIED WERDEN

ARTEN DER MITGLIEDSCHAFT

  • Ordentliches Mitglied 

Ordentliches Mitglied kann jeder in Österreich allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher bzw. Dolmetscherin werden

  • Freund des Verbandes

Freunde des Verbands können Personen werden, die einmal Mitglieder des Verbands waren und bei denen kein Entziehungstatbestand gemäß § 10 SDG besteht.

  • Förderndes Mitglied

Fördernde Mitglieder können physische und juristische Personen werden, die – ohne die Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliches Mitglied zu erfüllen – an den Zielsetzungen des Verbandes Anteil nehmen und dessen Zwecke zu unterstützen gewillt sind.

  • Ehrenmitglied

Ehrenmitglied kann jede Person werden, die besondere Verdienste um den Verband aufzuweisen hat.

 

MITGLIED WERDEN

MITGLIEDSBEITRAG

 Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt: (Stand 2024)

  • Ordentliche Mitglieder: EUR 100,-
  • Freunde des Verbandes: EUR 40,-
  • Fördernde Mitglieder: ab EUR 260,-
  • Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit.

Bei einem Beitritt von Jänner bis Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten.

Bei einem Beitritt von Juli bis November sind 50 % des Mitgliedsbeitrags für das laufende Jahr zu entrichten.

Bei einem Beitritt im Dezember ist der Mitgliedsbeitrag erst ab dem darauffolgenden Jahr zu entrichten.

 

Konto des ÖVGD für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags: AT67 2011 1285 5976 5800, GIBAATWWXXX.