GERICHTSDOLMETSCHER:IN WERDEN
Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen, die hohe professionelle Qualifikationen aufweisen, sind für das Justizsystem unentbehrlich. Für die Tätigkeit erforderlich sind:
- einwandfreie Kenntnisse der Hochsprache (Deutsch und Fremdsprache in Hinsicht auf Grammatik, Syntax und Orthographie, dh mind. Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen), sowie Jargon und Dialekt
 • Kenntnisse der Grundzüge des Rechts- und Gerichtswesens Österreichs sowie jener Länder, in denen die betreffende Sprache Amtssprache ist.
 • Beherrschung der Rechts- und Wirtschaftsterminologie in beiden Sprachen
 • gründliche Kenntnis der Terminologien anderer Fachgebiete wie z. B. Medizin, Technik u. Ä.
 • Beherrschung der gängigen Übersetzungs- und Dolmetschtechniken aus dem Deutschen in die Fremdsprache als auch aus der Fremdsprache ins Deutsche (z. B. Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen, Simultan-/Flüsterdolmetschen). Eine Beschränkung auf nur eine Richtung ist nicht möglich.
 • Anwendung von äußerster Sorgfalt, Genauigkeit und Richtigkeit. Gerichtsdolmetscher:innen sind Urkundspersonen und bei mangelhaften Sprachdienstleistungen kann eine Haftungsklage drohen.
 • Einhaltung des Berufs- und Ehrenkodex
 • Pflicht zur Ausübung der Tätigkeit. Wiederholte Weigerungen, einer Ladung nachzukommen oder einen Auftrag auszuführen, können die Streichung der Eigenschaft als Gerichtsdolmetscher:in zur Folge haben.
Wenn Sie Fragen zur Zertifizierung haben oder zusätzliche Informationen benötigen, schicken Sie eine E-Mail an: zertifizierung@oevgd.at